Name des Begriffes: Zwangsschaltung / Zwangsverriegelung
Beschreibungen des Begriffes:

Zwangsschaltung / Zwangsverriegelung

Technische Vorrichtung, die die Scharfschaltung der Gefahrenmeldeanlage (über das Blockschloss) erst ermöglicht, wenn alle überwachten Linien in Ordnung sind (Fenster und Türen geschlossen, keine anliegenden Sabotagemeldungen etc.).

Typ des Begriff: definition
Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de
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