In den Melder eingebaute Leuchtdiode, die dem Betreiber signalisiert, dass der betreffende Melder betriebsbereit ist. Die Leuchtdiode blinkt auf (teilweise mit einer gewissen Zeitverzögerung), wenn man z.B. bei einem Bewegungsmelder den überwachten Bereich durchschreitet. Hierzu ) muss die Gefahrenmeldeanlage nicht scharf geschaltet sein ( i.d.R. können die Anlagen zum Test in den Modus „Gehtest“ geschaltet werden).
- Name des Begriffes: Gehtestanzeige
- Beschreibungen des Begriffes:
Gehtestanzeige