Name des Begriffes: Fluchtwege und Fluchttüren
Beschreibungen des Begriffes:

Fluchtwege und Fluchttüren

System zur Ableitung von Personen im Gefahrfall. Fluchtwege und Fluchttüren dürfen weder verstellt noch verschlossen sein. Fluchttüren müssen immer in Fluchtrichtung und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein (Panikverschluss). In größeren Objekten sollten Fluchttüren auf unberechtigte Öffnung überwacht sein, nach Möglichkeit mit einer Anbindung an ein Bildübertragungssystem.

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