Über das Blockschloss wird die Gefahrenmeldeanlage scharf- und unscharf geschaltet (außer bei Anlagen mit Funkfernbedienung oder Code-Schließung).
- Name des Begriffes: Blockschloß / Zwangsverriegelung
- Beschreibungen des Begriffes:
I.d.R. zusätzlich zum Türschloss angebrachte elektromechanische Verriegelung (Schlüsselschalter) an der zuletzt zu schließenden Türe (Haus- oder Wohnungstür).
- Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de