Name des Begriffes: Blockschloß / Zwangsverriegelung
Beschreibungen des Begriffes:

I.d.R. zusätzlich zum Türschloss angebrachte elektromechanische Verriegelung (Schlüsselschalter) an der zuletzt zu schließenden Türe (Haus- oder Wohnungstür).

Über das Blockschloss wird die Gefahrenmeldeanlage scharf- und unscharf geschaltet (außer bei Anlagen mit Funkfernbedienung oder Code-Schließung).

Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de
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